Klärschlamm- und Papiertrocknungsanlage widerspricht den Entwicklungszielen der Stadt

CDU beantragt ad hoc Maßnahmen zur kritischen Prüfung einer Ansiedlung

Die Bekanntmachung zur Ansiedlung einer Klärschlamm- und Papiertrocknungsanlage im Stadtteil Horn ist beunruhigend.

Sowohl der öffentliche als auch der politische Raum sind angesichts der Größenordnung und Tragweite nicht hinreichend informiert worden. Die Erfahrung in anderen Kontexten zeigt, dass nun zwei Strategien schnell bemüht werden müssen. Einerseits der offizielle Weg zur Äußerung von Bedenken und andererseits das Insistieren auf politischem Parkett.

„Beides braucht eine Initialzündung aus den politischen Reihen, denn jetzt ist vor allem das Timing entscheidend“, so der CDU Fraktionsvorsitzende Dr. Alexander Martin.
Deshalb hat die CDU Fraktion ad hoc Maßnahmen zur Prüfung der Ansiedlung einer Klärschlammanlage im Stadtteil Horn beantragt.

Zur Begründung heißt es im Antrag: Ein wesentliches Merkmal der laufenden Wahlperiode ist die (Neu-)Ausrichtung der Stadt Horn-Bad Meinberg als Standort für gesundheitsbezogenen Tourismus und eine familienorientierte Wohn- und Lebensqualität unter zeitgemäßen Vorzeichen.

Vor diesem Hintergrund kann die Situation der Stadt als Um- und Aufbruchphase skizziert werden, an der sich laufende und vor allem zukünftige Vorhaben ausrichten und ggf. auch neu justieren müssen.

„Die im Stadtteil Horn beantragte Errichtung einer Anlage gibt Grund zur Annahme, dass sich hier Unternehmungen anbahnen, die den Bemühungen einer gemÃ¤ß der eingangs formulierten Zielperspektiven ausgerichteten Stadtentwicklung zuwiderlaufen. Aus den langjährigen Erfahrungen der Stadt mit Emissionen an diesem Standort kann mit Gewissheit gesagt werden, dass auch der Stadtteil Bad Meinberg als betroffen zu bezeichnen sein würde“, so der Kreistagskandidat Michael Ruttner.

Vor diesem Hintergrund mögen der Rat und die zuständigen Fachausschüsse Folgendes zeitlich so veranlassen, dass es rechtzeitig vor Ablauf aller Fristen zur Erhebung von Einwänden umgesetzt werden kann:

1. Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Stadt als Unternehmensstandort, Bedenken zum geplanten Vorhaben gegenüber allen hierfür einzubeziehenden und relevanten Akteuren und Institutionen anzusprechen und anzuzeigen (formell und informell).

2. Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen, die die übergeordneten Zielsetzungen der Stadt am in Rede stehenden Standort sicherstellen.

3. Initiierung von Gesprächen mit dem planenden Unternehmen zur politischen und verwaltungsseitigen Suche nach Alternativen und Konsensen parallel zum Bekanntmachungsverfahren.

4. Terminierung, Einladung und Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung, in der die Antragsunterlagen sowie Möglichkeiten zur Einflussnahme vorgestellt wer- den.