CDU-Antrag zur Neuregelung der Verkehrsführung im Innenstadtbereich des Stadtteils Horn

Die Verkehrsführung in der Horner Innenstadt ist seit Jahren als äußerst unbefriedigend zu bezeichnen. Umso erfreulicher ist es, dass sich Vertreter aller Parteien und Bündnisse dieser Thematik in den zurückliegenden Monaten intensiv und im konstruktiven Miteinander angenommen haben.
In den meisten Fragen sind diesen Beratungen Konsense entsprungen, diese sind im Wesentlichen:
  • Die Straße Domensoot soll für den fließenden Verkehr geschlossen werden.
  • Die Wallstraße soll aus Richtung Mittelstraße in Richtung Pfuhlstraße eine Einbahnstraße werden.
  • Die Pfuhlstraße soll eine Sackgasse mit natürlichem Wendehammer werden.
  • In allen Tempo-30-Zonen im Innenstadtbereich soll eine rechts-vor-links Regelung gelten.
  • Die Ampelanlage soll erhalten bleiben.
  • Die Kreuzung Mittelstraße/ Potthoff soll einen kleinen Kreisel erhalten oder, sofern sich das planerisch nicht sinnvoll umsetzen lässt, mit einer abknickenden Vorfahrt geregelt werden.
  • Für die Franz-Hausmann-Str. in Richtung Schulstraße soll ein Planungsauftrag formuliert werden, wie die Schulwegsituation verbessert werden kann.
  • Der Gehweg des Südwalls soll mit einem Hochbord zur Verhinderung ungewollten Parkens versehen werden.

In einigen wenigen Fragen bestanden Dissense, diese betreffen
– die zukünftige Verkehrsführung des derzeit für den Verkehr geschlossenen Teilstücks der ‚oberen Mittelstraße‘
– eine mögliche Änderung der Einbahnstraßenregelung in der Burgstraße
– eine mögliche Einbahnstraßenregelung in der Heerstraße in Fahrtrichtung Mittelstraße bis zur Kirchstraße
 
Allen (sowohl im Konsens als auch via Mehrheitsbeschlüssen zu fällenden) Entscheidungen ist vorauszuschicken, dass sie natürlich nicht zwangsläufig mit der Gewissheit verbunden sein können, etwaige ‚Missstände‘ in der Innenstadt zu beheben. Die Vielzahl der Faktoren, die Einfluss nehmen lassen sich (leider) nicht alle vorab bestimmen und kontrollieren. Belastbare Befunde müssen in der geplanten Versuchsphase gesammelt und aus-gewertet werden. Erst auf dieser Basis können evidenzbasierte Anpassungen final erfolgen.
 
Zum jetzigen Zeitpunkt stellt sich also vorerst nur die Frage, von welcher Verkehrsführung am ehesten begründet anzunehmen ist, dass sie mit wünschenswerten Veränderungen bzw. angestrebten Zielsetzungen einhergehen könnte. Um sich dazu äußern zu können, ist es zunächst erforderlich, die mit den Forderungen verbundenen Zielsetzungen (quasi als Kriterienkatalog und Bezugsnorm) offen zu legen.
 
Eine Veränderung der innenstädtischen Verkehrsführung ist (dies betrifft sowohl die bereits skizzierten Konsense als auch die nachfolgenden Beschlussvorschläge für die genannten Dissense) für die CDU Fraktion mit folgenden Zielsetzungen verbunden:

  • Belebung der Innenstadt im Einklang von Fußgänger- und Kfz-Verkehr
  • Ermöglichung des Zielverkehrs, Reduktion des Durchgangsverkehrs
  • Reduktion der Fahrtgeschwindigkeiten
  • Erreichbarkeit von Einkaufsmöglichkeiten mit dem PKW
  • Ausgewogene Verteilung des Verkehrsaufkommens
  • Vermeidung von Engpasssituationen
  • Gewährleistung einer möglichst erkenntnisreichen Testphase
Die mit dieser Thematik befassten Ausschüsse und der Rat der Stadt Horn-Bad Meinberg mögen vor diesem Hintergrund beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine einjährige, kriteriengeleitete Versuchsphase für eine Änderung der innenstädtischen Verkehrsführung vorzubereiten und umzusetzen. Dies erfolgt mit der Maßgabe,

  1. die im Rahmen der interfraktionellen Beratungen erzielten Konsense umzusetzen.
  2. das derzeit für den Verkehr geschlossene Teilstück der ‚oberen Mittelstraße‘ vollständig zu öffnen. Dabei sollen versetzte Parkmöglichkeiten eingerichtet werden, um die Straße für den Durchgangsverkehr unattraktiv zu gestalten und zu hohe Geschwindigkeiten zu vermeiden.
  3. die Einbahnstraßenregelung in der Burgstraße aufzuheben.
  4. die Verkehrsführung der Heerstraße nicht zu verändern.

Zur Begründung der Forderungen der CDU Fraktion (Punkt 2), 3) & 4)):
 
2) Das derzeit geschlossene Teilstück der Mittelstraße ist vom strukturellen Wandel der Innenstadt (z.B. gewerblicher Leerstand) besonders betroffen. Das für den Verkehr geöffnete ‚untere Teilstück‘ der Mittelstraße steht offenkundig besser da (Geschäfte, wahrnehmbare Frequenz etc.). Ob mit einer Anpassung der Verkehrsführung vergleichbare Verhältnisse erzielt werden können lässt sich nur mutmaßen. Es scheint aber unstrittig, dass die möglichst einschränkungsfreie Erreichbarkeit die Ansiedelung eines potentiellen Gewerbes/ Dienstleisters eher begünstigt als verschlechtert.
Ein wichtiger Blickwinkel sind die Wohnanlieger. Auch im bereits geöffneten Teilstück der Mittelstraße gibt es Wohnanlieger. Da keine Hinweise darauf vorliegen, dass die Befahrbarkeit der Mittelstraße dort zu Unmut führt, ist nicht anzunehmen, dass dies im oberen Teil der Mittelstraße anders wäre. Selbige Einschätzung gilt für den Fußgängerverkehr: Auch hier liegen keine Hinweise darauf vor, dass der Fußgängerverkehr im bereits geöff-neten Teilbereich der Mittelstraße nicht im Einklang mit dem Kfz-Verkehr erfolgt.
Mit einer vollständigen Öffnung der Mittelstraße ergibt sich gerade auch für externe Besucher eine eingängige Wegeführung zum Stadtkern. Versetzt eingerichtete Parkmöglichkeiten und Begegnungsverkehr machen die Route (insbesondere zu Stoßzeiten) für einen zügigen Durchgangsverkehr unattraktiv, wohingegen eine Einbahnstraße schnellen (und gerade zu schnellen) Durchgangsverkehr begünstigen würde. In der durchgeführten Bürgerbeteiligung wurden gerade die zu hohen Geschwindigkeiten in der Innenstadt moniert, sodass man diesen Voten mit der vorgeschlagenen Maßnahme besonders gerecht würde.
Eine vollständige Öffnung der Mittelstraße entlastet Nebenrouten in der Burg- und Heerstraße. Somit ergibt sich durch diese Maßnahme gerade mit Blick auf die Wohnanlieger insgesamt eine Verbesserung hinsichtlich des Verkehrsaufkommens.
 
3) Für die Burgstraße gelten, dort wo vergleichbar, dieselben Argumentationsmuster wie für die Mittelstraße (geringere Geschwindigkeiten im Begegnungsverkehr, Beitrag zur Gleichverteilung des Verkehrsaufkommens, Einklang von Fußgänger- und Kfz-Verkehr etc.). Die Burgstraße schließt mit der derzeit gültigen Fahrtrichtung insbesondere von den Externsteinen kommenden, touristischen Verkehr zur Burg und zum Burgmuseum konsequent aus. Gerade diesem Missstand ist entgegenzuwirken. Zudem gibt es – ähnlich wie in der Mittelstraße – bereits jetzt ein beidseitig befahrbares Teilstück der Straße, für das keine Hinweise vorliegen, dass es sich nicht bewährt hat.
 
4) Für die Heerstraße gelten, dort wo vergleichbar, dieselben Argumentationsmuster wie für die Mittelstraße (geringere Geschwindigkeiten im Begegnungsverkehr, Einklang von Fußgänger- und Kfz-Verkehr etc.). Gegenwärtig ist die Heerstraße von der oberen Mittelstraße kommend – aufgrund der Einbahnstraßenregelung der Burgstraße und die für den Verkehr gesperrte Mittelstraße – die einzig zulässige und unmittelbare Wegstrecke in den Innenstadtbereich. Die Verkehrsdichte ist folglich besonders hoch. Eine mögliche Einbahnstraßenregelung in der Heerstraße in Fahrtrichtung Mittelstraße bis zur Kirchstraße zielt insbesondere auf das dortige, hohe Verkehrsaufkommen, wobei auch hier z.B. keine Hinweise vorliegen, dass der Fußgängerverkehr nicht im Einklang mit dem Kfz-Verkehr erfolgt. Da anzunehmen ist, dass die Heerstraße im Rahmen der vorgeschlagenen Öffnung der Mittel- und Burgstraße in weitaus geringerem Maße frequentiert wird, kann hier auf die Einrichtung einer neuen Einbahnstraße und die damit verbundene, verkomplizierte Verkehrsführung verzichtet werden. 
 
Fazit:
 
Die CDU Fraktion plädiert für eine Testphase, die – mit Augenmaß und dort, wo begründ-bar – möglichst weitreichende Änderungen erprobt. Gerade ein weit gefasstes Versuchsszenario ermöglicht umfangreiche Einschätzungen. Diese Testphase sollte deshalb nicht über Gebühr beschnitten werden. Das, was sich hier nicht bewährt kann und muss angepasst werden. Der Beschluss möglichst grundsätzlicher Veränderungen ist also kein ‚planerischer Leichtsinn‘, sondern schafft die Grundlage für eine möglichst optimale und stich-haltig begründbare Verkehrsführung in der Horner Innenstadt.